JUSTAP

Jeder Mensch ist anders und jeder ist anders Mensch

Du bringst deine eigene Geschichte mit – deine Stärken, deine Themen, deine Art, mit der Welt in Beziehung zu treten. Unsere Aufgabe ist es dich zu begleiten und zu verstehen. Wir begleiten junge Menschen in schwierigen Lebensphasen – mit Haltung, Herz und fachlicher Kompetenz. Unsere sozialpädagogische Arbeit ist geprägt von Wertschätzung, Klarheit und der Überzeugung, dass Entwicklung nur dort gelingt, wo Beziehung gelingt.

Videoeindrücke aus unserem Alltag

Justap - Jugendwohngruppe Kirchlinteln

Jugendwohngruppe Kirchlinteln

Unsere Standorte

Standort Kirchlinteln

Standort Kirchlinteln

Die Wohngruppe befindet sich im Haus Hauptstraße 13 – zentral im Ortskern von Kirchlinteln, einer Gemeinde mit rund 10.000 Einwohner*innen. Die Kreisstadt Verden/Aller liegt nur sechs Kilometer entfernt und ist gut erreichbar. Vor Ort befindet sich eine Oberschule. Weiterführende Schulen, Förderzentren und Berufsschulen sind in Verden schnell erreichbar – sowohl mit dem öffentlichen Nahverkehr als auch mit dem Fahrrad. Die medizinische Grundversorgung ist durch mehrere Hausarzt- und Zahnarztpraxen im Ort gesichert. Angebote der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie sind ebenfalls vorhanden. Die psychiatrische Notfallversorgung erfolgt über die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Diakoniekrankenhauses in Rotenburg (Wümme), das in etwa 25 Minuten mit dem Auto erreichbar ist. Die Wohngruppe ist eingebettet in ein gut erreichbares Wohn- und Geschäftsviertel. Supermärkte, Bäckereien, Apotheken, ein Fahrradladen mit Werkstatt, eine Tankstelle und mehrere Frisöre befinden sich in fußläufiger Entfernung.

Kontaktinformationen

Standort Verden

Unsere Clearingwohngruppe liegt zentral in der Lindhooper Straße – mitten im Stadtzentrum der Kreisstadt Verden (ca. 27.000 Einwohnerinnen). Die Lage bietet ideale Voraussetzungen für Teilhabe, Orientierung und sozialräumliche Anbindung. In Verden sind alle Schulformen vertreten – von der Grundschule bis zum Gymnasium, ebenso Berufsbildende Schulen und Förderzentren. Die Nähe zu Bildungseinrichtungen erleichtert die Schulanbindung und ermöglicht eine schnelle schulische Integration während des Clearingprozesses. Jugendliche finden hier ein breites Spektrum an Ausbildungsplätzen – in Industrie, Handwerk, Pflege, Verwaltung und im Dienstleistungsbereich. Die Clearingzeit kann zur beruflichen Orientierung und Perspektiventwicklung genutzt werden. Der Zug- und Busbahnhof ist in nur fünf Gehminuten erreichbar. Von dort bestehen regelmäßige Verbindungen nach Bremen, Hannover und in den ländlichen Raum. Die zentrale Lage ermöglicht es den Jugendlichen, wichtige Termine und Angebote eigenständig wahrzunehmen. Verden bietet zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, ein Kino, Jugendzentrum sowie vielfältige Sport- und Vereinsangebote. Auch Parks und öffentliche Plätze stehen für Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung ist umfassend: Allgemein- und Fachärztinnen, das Krankenhaus Verden sowie psychotherapeutische und heilpädagogische Praxen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Dies unterstützt eine schnelle Anbindung an medizinische oder therapeutische Hilfe im Bedarfsfall.

Kontaktinformationen
Standort Verden

Für Jugendliche

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Rufe uns einfach in der Wohngruppe an oder schreib uns eine Mail an info@justap.de

Partizipation

Partizipation- und Beschwerdemanagement

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der AGE (§ 78 SGB VIII) des Landkreises Verden wurden gemeinsame Ziele und Standards festgelegt und formuliert. Eine (externe) Beschwerdestelle für Jugendliche und deren Eltern wurde gemeinsam mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger des Landkreises Verden konzipiert und organisiert. Diese Aufgabe wird von den sozialräumlich zugeordneten Kinderschutzfachkräften gem. § 8a SGB VIII der Freien Träger im Landkreis übernommen. Innerhalb unserer Einrichtung fördern wir die Umsetzung der Beteiligung der Jugendlichen und deren Eltern am Erziehungs-hilfeprozess und tragen aktiv zur Verwirklichung der Rechte junger Menschen bei. Partizipation erstreckt sich dabei nicht zuletzt auch auf die internen Strukturen und Hierarchien unserer Einrichtung (MitarbeiterInbeteiligung) und wird daher immer auch als ein sich fortlaufend entwickelnder Prozess verstanden. Im Folgenden werden die Merkmale zum Umsetzungsstand des Beteiligungs- und Beschwerdestandards konkretisiert. Dabei übernehmen Träger und pädagogische Leitung gemeinsam die aktive Hauptverantwortung bezüglich Aufrecht-erhaltung und Weiterentwicklung des Partizipations- und Beschwerdekonzeptes.

Partizipation im Lebensalltag

Im Alltag haben die jungen Menschen vielfältige Selbstbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten. Bereits zu Beginn der Maßnahme besteht ein hoher Beteiligungsgrad in der Zusammenarbeit innerhalb des Bezugsbetreuersystems. Der junge Mensch hat ein Mitsprache- bzw. Mitgestaltungsrecht, vor allem in folgenden Bereichen:

  • Hilfe- und Erziehungsplanung
  • Zielgespräche (mit BezugsbetreuerIn und päd. Leitung)
  • Eltern- und Schulgespräche
  • Strukturierung des eigenen Alltags in Absprache mit BezugsbetreuerIn (Schule/Ausbildung; Alltagspflichten; Freizeitgestaltung, Urlaubsplanung, Feierlichkeiten, etc.)
  • Entwicklung eines eigenen Stil bzw. „Outfit“
  • Gestaltung der eigenen Wohnräume (ggf. Mitnahme eigener Möbel und Sachgegenstände falls vorhanden; Mitbestimmung bei Neuanschaffungen und Raumgestaltung)
  • Auswahl eines Bezugsbetreuers
  • Kontakte zu Freunden und Bekannten (Besuche in der Einrichtung)
  • Arztwahl

Ein zentrales Gremium für gruppenbezogene Fragen stellt die wöchentlich stattfindende Gruppenbesprechung dar. Zudem hat jeder (BewohnerIn/MitarbeiterIn) in unserer Einrichtung das Recht eine außerordentliche Gruppenbesprechung einzuberufen. Hier werden die Belange des Zusammenlebens mit allen Beteiligten diskutiert und organisiert. Die Regeln unserer Wohngruppe werden hier auf der Basis eines Rechtekatalogs, der sich an den Vorgaben des Ratgebers „Rechte haben – Recht kriegen“ orientiert, besprochen und beschlossen. Eine Gruppenbesprechung kann bei Bedarf auch ohne Beteiligung der pädagogischen MitarbeiterInnen durchgeführt werden. Die Gruppe hat vielfältige basisdemokratische Gestaltungs- und Regulierungsoptionen. Sie kann bspw. einen (auf Zeit gewählten) Sprecher bestimmen und/oder bei gruppeninternen Konflikten ein Schiedsgericht o.ä. einrichten.

Partizipation im Aufnahmeverfahren und in der Eingewöhnungsphase

Die Partizipation beginnt bereits vor Einzug in die Einrichtung:

Wir nehmen nach Absprache mit dem Jugendamt nur Jugendliche auf, die sich aktiv für das Wohnen und die Zusammenarbeit mit uns entscheiden. Jeder junge Mensch wird über seine Rechte vorab umfassend informiert. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Wohngruppe findet ein gemeinsames Gespräch zum Thema Partizipation und Beschwerde statt. Die Rollen und Zuständigkeiten werden im Rahmen dieses Gespräches konkret erläutert. Wir informieren den jungen Menschen über seine umfangreichen Rechte, sowohl bzgl. der Zusammenarbeit als auch der Beschwerde und Partizipation. Zudem wird der junge Mensch auch über seine externen Beschwerdemöglichkeiten (s.o.) informiert und Ansprechpartner benannt und vorgestellt. Dem Jugendlichen wird in diesem Gespräch der Ratgeber: „Rechte haben – Recht kriegen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter überreicht und erörtert. Dieser Ratgeber liegt in unserer Einrichtung für alle BewohnerInnen und MitarbeiterInnen zugängig aus und ist Grundlage der kooperativen Zusammenarbeit. Der junge Mensch lernt die Beteiligungs- und Mitbestimmungs-möglichkeiten bzw. -strukturen im Lebensalltag kennen und beteiligt sich an diesen aktiv.

Partizipation in der Entlassungsphase

Mit fortlaufender Dauer der Maßnahme steigt die Autonomie und Eigenverantwortlichkeit des jungen Menschen kontinuierlich. In der Regel werden junge Menschen, die sich in unserer Einrichtung verselbständigen möchten, nach Erreichen der Volljährigkeit aus der stationären Hilfe entlassen. Allein durch die Erlangung der rechtmäßigen Volljährigkeit ergeben sich grundlegende Änderungen und neue Optionen hinsichtlich der Partizipation im Rahmen der Hilfeplanung. Der bisherige Erziehungsauftrag im Rahmen von elterlicher Sorge und Jugendhilfe weicht einem Beratungsauftrag hinsichtlich Persönlichkeitsentwicklung und Lebensplanentwurf des jungen volljährigen Menschen. Eine Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII ist, solange sie vom zuständigen Jugendamt als zur Entwicklung der Persönlichkeit weiterhin erforderlich eingestuft wird, unmittelbar von der Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen abhängig. Die Schwelle von Mitwirkungsbereitschaft zu Mitwirkungspflicht, als Voraussetzung zur Gewährung der Hilfe für junge Volljährige, ist dabei fließend. In der Entlassungsphase bestimmt der junge Mensch daher i. d. R. autonom und selbstverantwortlich, in welchen Lebens- und Sozialraum er unsere Einrichtung verlässt. In der Perspektivenentwicklung und Entscheidungsfindung ist die Einrichtung im Rahmen des hier beschriebenen Partizipationskonzeptes zwar maßgeblich beteiligt aber nicht (mehr) mitverantwortlich. Die Verabschiedung aus der Einrichtung wird gemeinsam gestaltet und angemessen feierlich begangen. Dabei wird gemeinsam mit dem jungen Menschen im Rahmen eines Abschlussgespräches unter Teilnahme des Jugendamtes auch der Bereich der Partizipation und Beschwerdeoptionen im Rahmen der zu beendenden Hilfe rückblickend, (selbst-)kritisch und offen erörtert. Das Jugendamt erhält einen Abschlussbericht, der mit dem jungen Menschen gemeinsam erstellt und besprochen wird. Der junge Mensch erhält ferner alle ihn betreffenden bzw. an ihn adressierten Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen der Maßnahme für ihn in der pädagogischen Akte verwaltet bzw. verwahrt wurden. Zur weiteren Kontaktpflege nach Beendigung der Maßnahme findet – über einen etwaigen Telefon, Schrift- oder Besuchskontakt hinaus – ein alljährliches gemeinsames Ehemaligentreffen statt.

Das Konzept

Empowerment

Wir glauben an Selbstwirksamkeit – und daran, dass Menschen über sich hinauswachsen können, wenn sie gesehen und gestärkt werden. Unsere Aufgabe: Möglichkeitsräume schaffen, Zutrauen vermitteln, Halt geben.

Mit Haltung. Und Humor.

Wir arbeiten ernsthaft – aber nicht verbissen. Denn eine wohlwollende, lebensfrohe Atmosphäre entsteht dort, wo Menschen sich gesehen fühlen – und auch gemeinsam lachen können.

Interprofessionalität

Gute Hilfe braucht mehr als ein einzelnes Team. Wir denken vernetzt, arbeiten fachübergreifend und kooperieren mit Jugendämtern, Schulen, Kliniken und anderen Partnern – im Sinne des jungen Menschen.

Leistungstransparenz

Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb machen wir unsere Ziele, Methoden und Rahmenbedingungen für junge Menschen, Eltern und Kooperationspartner nachvollziehbar – offen, klar und reflektiert.

Personenorientierung

Jeder junge Mensch bringt seine eigene Geschichte mit. Wir hören zu, nehmen ernst und beziehen ihn aktiv in die Gestaltung seiner Hilfe ein. So entsteht Selbstverantwortung – nicht als Pflicht, sondern als Chance.

Ressourcenorientierung

Wir schauen nicht auf Defizite – wir sehen Potenziale. Indem wir die vorhandenen Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellen, stärken wir Selbstvertrauen und Zuversicht – auch in Krisenzeiten.

Sozialraumorientierung

Wir handeln mitten im Leben – im Landkreis Verden und darüber hinaus. Sozialraumorientierung bedeutet für uns, tragfähige Netzwerke zu schaffen, in denen junge Menschen sich bewegen, entwickeln und dazugehören können.

Unsere Leistungen

Clearingwohngruppe Verden

Klarheit schaffen in Zeiten der Krise

Unsere Clearingwohngruppe liegt zentral in Verden (Lindhooper Straße 29). Sie bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ab 12 Jahren in akuten Krisensituationen einen geschützten Rahmen zur Klärung des weiteren Hilfebedarfs. Ein Platz wird stets für kurzfristige Notaufnahmen freigehalten.

Das Haus verfügt über neun Einzelzimmer auf drei Etagen mit einer separaten Verselbständigungswohnung für bis zu zwei Personen. Ergänzt wird das Angebot durch Gruppenräume, Küche und Esszimmer – Orte für Gemeinschaft und Struktur.

Das Clearingverfahren

In enger Abstimmung mit allen Beteiligten wird eine tragfähige Perspektive entwickelt. Ziel ist es, passgenaue Lösungen zu finden – im Herkunftssystem, in einer stationären Folgemaßnahme oder durch ambulante Hilfen.

Aufgenommen werden junge Menschen mit vielfältigen Hintergründen – aus Familien, Pflegefamilien, Wohngruppen oder eigenem Wohnraum, unabhängig von Herkunft, Religion oder Nationalität.

Typische Anlässe für eine Aufnahme:

  • Eskalierende familiäre Konflikte
  • Kindeswohlgefährdung (z. B. durch Gewalt, Vernachlässigung, Obdachlosigkeit)
  • Abklärung vor einer stationären Maßnahme
  • Bedarf nach Schutz, Struktur und Orientierung
  • Klärung der Kompetenz zum eigenständigen Wohnen

Unsere Haltung

Wir arbeiten auf der Grundlage unseres partizipativen Grundverständnisses. Unsere Fachkräfte agieren beziehungsorientiert, traumasensibel und ressourcenstärkend – mit dem Ziel, den jungen Menschen wieder Handlungsspielraum und Perspektive zu ermöglichen.

Jugendwohngruppe Kirchlinteln

Ein sicherer Ort mit Perspektive

Unsere Wohngruppe liegt im Herzen von Kirchlinteln – eingebettet in eine lebendige Gemeinde mit guter Anbindung an Verden (6 km) und Bremen (40 km). Vor Ort befinden sich alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens, inklusive Oberschule und Zugang zu weiterführenden Schulen in Verden.

Die koedukative Wohngruppe richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren. In zwei separaten Wohneinheiten stehen elf Einzelzimmer zur Verfügung, davon neun für reguläre Belegungen. Zwei Zimmer können flexibel für besondere Bedarfslagen oder Übergänge genutzt werden. Bis zu zwei Plätze sind für Maßnahmen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) vorgesehen.

Unsere Ziele

Wir begleiten junge Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit – individuell, wertschätzend und mit professioneller Verlässlichkeit. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau und die Stabilisierung von:

  • Persönlicher und emotionaler Entwicklung
  • Sozialen und lebenspraktischen Kompetenzen
  • Eigenverantwortung und Beziehungsfähigkeit

Gemeinsam entwickeln wir realistische Zukunftsperspektiven – schulisch, beruflich und im Hinblick auf die Lebensführung nach der stationären Zeit. Auch ein möglicher Anschlussbedarf (stationär oder ambulant) wird dabei mitgedacht.

Kinderwohngruppe Kirchlinteln

Was bieten wir an

  • Eine familienähnliche Wohngruppe mit 6 Plätzen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren.
  • Ein großes Haus mit Gemeinschaftsräumen und einem eigenen Zimmer für jedes Kind.
  • Einen großen Garten mit Terrasse, Sandkasten, Bolzplatz, Trampolin, Schaukel und Kletterwand.
  • Rund um die Uhr Betreuung mit individueller Hilfestellung.
  • Therapeutische Einzel- und Gruppenangebote.
  • Partizipation der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen des Zusammenlebens.
  • Regelmäßige Besuche der Kinder und Jugendlichen ( an den Wochenenden und in den Schulferien ) in der Herkunftsfamilie oder Besuche der Eltern in der Einrichtung.
  • Die Pädagogische Leitung wohnt in dem angrenzendem Haus auf dem Gelände.

Zum Kontakt

Unsere pädagogischen Teams

Jugendwohngruppe

  • Hauptstraße 13
  • 27308 Kirchlinteln
  • 04236 943336
  • team@justap.de
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Kinderwohngruppe

  • An d. Kirche 11
  • 27308 Kirchlinteln
  • 04236 999584
  • info@sti-kirchlinteln.de
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Clearingwohngruppe

  • Lindhooper Str. 29
  • 27283 Verden
  • 04231 933403
  • clearing@justap.de
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Stellenangebote

Fachkraft (m/w/d) in Vollzeit (Teilzeit) – Gruppendienst

Vergütung: nach Tarif des VPK Niedersachsen 2026 – zusätzlich Fahrtkostenerstattung und weitere steuerfreie Benefits.

Beispiel-Vergütung (Erzieher*in, 5 Jahre Berufserfahrung in der stationären Jugendhilfe)

1. Eingruppierung & Tabellenentgelt 2026
– E1 Stufe 3: Grundgehalt 4.740,93 € brutto/Monat.

2. Tarifliche Zulagen & Sonderzahlungen
a) Zeitzuschläge
– Überstunden +20 %, Nacht +25 % (bei Dienstbeginn vor 0 Uhr: 0–4 Uhr +40 %), Sonntag +50 %
– Feiertage & 31.12. ab 14 Uhr +125 % (ohne FZA) / +25 % (mit FZA)
– 24./25./26.12. & 1. Mai +150 % (ohne FZA) / +50 % (mit FZA)

b) Wechselschichtzulage (neu ab 01.01.2026)
– 155 € brutto/Monat (ab 01.01.2027: 250 €), unbefristet.

c) Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
– 100 % eines durchschnittlichen Monatsgrundentgelts, Auszahlung mit dem November-Gehalt.

Kontakt: Klaus Heinrichs 01607617356 oder info@justap.de

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